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Samstag, 1. Oktober 2016

Staatliche Zuschüsse für Sicherheitstechnik - die KfW Förderung


Das Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ gewährt über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Zuschüsse für Investitionen in den privaten Einbruchschutz. Das Programm wurde im Haushaltsausschuss des Bundestags im Mai 2015 beschlossen (wir haben mehrfach berichtet) und das Bundesbauministerium mit der Ausarbeitung der Voraussetzungen beauftragt.

Ab sofort können private Eigentümer und Mieter nun Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der KfW in Anspruch nehmen. Darüber hinaus werden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie das Erreichen des anspruchsvollen Standards "Altersgerechtes Haus" erhöht. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.
Folgende Einbruchschutzmaßnahmen werden ab sofort im Rahmen des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen" eigenständig gefördert: der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren, die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmende Rollläden.
Bisher war die Förderung nur bei gleichzeitiger Verknüpfung mit Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung oder zur energetischen Sanierung möglich.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten. Für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus betragen sie einheitlich 10 Prozent (bisher 8 Prozent) und für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" 12,5 Prozent (bisher 10 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten werden künftig von 3750 Euro auf 2000 Euro gesenkt.

Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1500 Euro. Gefördert werden z. B. der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern.
Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit dem altersgerechten Umbau verbindet und in beides investiert, kann einen Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von insgesamt mindestens 200 Euro bis maximal 5000 Euro beantragen.

Für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" steigt der Zuschuss sogar auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten; maximal 6250 Euro können beantragt werden.
Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig.

Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks. Ein Antrag auf Förderung ist vor Maßnahmenbeginn zu stellen, bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Für das neue Förderprogramm werden für 2015 und die beiden kommenden Jahre jeweils 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die Zuschüsse können wie gewohnt mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden, z. B. bei einem ohnehin geplanten Austausch der Fenster.

Die vollständige Pressemitteilung des BMUB finden Sie hier - entsprechende Informationen der KfW hier.

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